Betriebliche Altersvorsorge

Ergänzend zur gesetzlichen Rente gibt es auch noch die Altersvorsorge im Betrieb. Eine Betriebliche Altersvorsorge ist dann gegeben, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewisse Vorsorgeleistungen bezahlt. Dies geschieht ab dem Erreichen eines gewissen Alters, wenn eine Invalidität auftritt oder auch wenn es zu einem Todesfall kommt. Die Betriebliche Altersvorsorge ist zur insgesamt zweiten Schicht im Bereich der Altersvorsorge zu rechnen. Eine Finanzierung dieser Form von Altersvorsorge kann neben dem Arbeitnehmer auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Einem Arbeitnehmer steht sogar das Recht zu, dass er eine Umwandlung des Entgelts verbindlich fordert. Allerdings muss er diese Ansprüche nicht durchsetzen. Eine Umwandlung im Bereich Betriebliche Altersvorsorge hat ja auch zur Folge, dass auf einen Teil des Gehalts verzichtet wird. Der Betrag, der weniger ausgezahlt wird, wird vom Arbeitgeber in Form der Zulage für die Altersvorsorge gesponsert. Ein rechtlicher Anspruch auf die Umwandlung des Entgelts ist dem Tarifvorrang unterzuordnen. Die Betriebliche Altersvorsorge beinhaltet noch einige Regeln mehr, die aber teils auch sehr komplex sind und die Erläuterung würde eindeutig auch den Rahmen sprengen. Wer im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, der wurde auch sehr lange ausgeschlossen, dass eine Umwandlung des Entgelts erfolgen darf. Um die Betriebliche Altervorsorge abzuschließen ist nicht nur der gewählte Durchführungsweg wichtig, denn es kommt auch auf handelsrechtliche- und steuerliche Aspekte an. Eine soziale Verantwortung und die Bindung an ein Unternehmen sind natürlich auch von Bedeutung. Anders als bei der privaten Altersvorsorge tritt ein Arbeitgeber in diesem Fall als Treuhänder auf.